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Asbest

Asbest - Die unsichtbare Gefahr

Bereits 1970 wurde Asbest als krebserzeugend eingestuft. Seit 2005 gilt ein EU-weites Asbestvebot.
Gesundheitliche Auswirkungen:
- Asbestose
- Lungenkrebs
- Tumors des Bauch- und Rippenfells

Es werden zwei unterschiedliche Asbestprodukte unterschieden: schwach gebundenen Asbest und festgebundenen Asbest. Der schwachgebundene Asbest ist gefährlicher, durch die nicht ausreichend gebundenen Fasern können diese leichter in die Atemluft gelangen.

Sollten sie einen Verdacht auf Asbest haben, denken sie bitte an ihre Gesundheit. Bereits eine Faser kann krebserregend sein. Schalten sie einen Sachkundigen ein.
Hierbei ist darauf zu achten das dieser ein Zertifikat Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 nachweisen kann.

In vielen Dingen die uns täglich begegnen kann Asbest enthalten sein:
- Nachtspeicheröfen
- Fassadenplatten
- Ummantelungen von Rohren
- Dichtungen von Heiz- und Abgasohren und Kesseln
- Dacheindeckung (Asbestschiefer, Eternitplatten)
- Bremsbeläge
- Wand- und Fußbodenbeläge (Cushion-Vinyl-Beläge, Vinyl-Asbest-Fliesen, Flex-Platten)
- Straßenbeläge
- Asbestpappe
- Zuschläge in Klebern (z.B. für Bodenbeläge oder Fliesen)
- Zuschlag in Putz, Spachtelmasse und Estrich
- Spritzbeläge
- Brandschutztüren
- Brandschutzverkleidung
- Asbestleichtbauplatten
- Dichtkitt
- Blumenkästen
- Rohrleitungen
- feuerfeste Vorhänge

Wir sind von der Berufsgenossenschaft als Sachkundiger nach TRGS 519 Anlage 4 zertifiziert worden. Diese Zertifizierung hat noch eine Gültigkeit bis 2020.