Divider Background

Urteil-Sammlung

Interessante Urteile zum Thema Schimmel

Der Geschädigte ist nach den schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei. Im Regelfall ist er berechtigt, einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung des Schaden- gutachtens zu beauftragen. Ein vom Gutachter in Relation zur Schadens- höhe berechnetes Honorar ist als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. des § 249 II BGB von der leistungspflichtigen Versicherung zu erstatten.
Rechtsgrundlage: BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.