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Urteil-Sammlung

Interessante Urteile zum Thema Schimmel

Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen Gutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?

Der Vermieter muss dem Mieter nur dann die Kosten des vereidigten Sachverständigen oder einer (preiswerteren) Feuchtigkeitsmessung bezahlen, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, mit eigenen Mitteln den Schimmelbefall zu untersuchen. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Er muss den Vorrang bei der Beseitigung der Schimmelpilze haben. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert und den Schimmelbefall nicht untersucht, darf der Mieter grundsätzlich für Feuchtigkeitsmessungen einen Sachverständigen auf Kosten des Vermieters beauftragen, so das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 29.7.2010, Az.: I-24 U 20/10.

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