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Urteil-Sammlung

Interessante Urteile zum Thema Schimmel

Dass Vermieter ihren Mietern eine Wasch- und Trocknungsmöglichkeit bereitstellen müssen stellte das Amtsgericht Wiesbaden im März 2012 klar.

Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses hatte seinen Mietern die Nutzung von Wäscheleinen im Trocknungsraum untersagt und die Leinen der Mieter entfernt. Die Mieter sollten zukünftig Wäscheständer oder einen Wäschetrockner nutzen. Die Mieter reichten Klage ein als der Vermieter sich weigerte die Wäscheleinen wieder anzubringen. Mit Erfolg!

Der Vermieter wurde verurteilt, die von ihm entfernten Wäscheleinen wieder anzubringen. Ein Vermieter ist verpflichtet seinen Mietern die Mieträume in einem vertragsgemäßem Gebrauch zur Verfügung zu stellen und in diesem Zustand zu erhalten.
Im entschiedenen Rechtsstreit waren die Wäscheleinen zu Beginn des Mietverhältnisses bereits vorhanden und den Mietern das Trocknen der Wäsche in den Wohnungen laut Mietvertrag untersagt.

Die Möglichkeit des Wäschewaschens und -trocknens gehört zum Kernbereich eines Mietverhältnisses über einen Wohnraum. Ein Vermieter kann, so die Rechtsprechung von seinem Mieter nicht die Anschaffung eines Wäschetrockners verlangen
(AG Wiesbaden, Urteil v. 29.03.2012, Az. 91 C 6517/11)

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